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LID Laser Industrie Design - Lasergravur und Laserbeschriftung - AGB's
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      Laserbeschriftung / Lasergravur

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1 Allgemeines - Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden aktuellen Fassung. Wir erkennen entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers nicht an, es sei denn, wir hätten ausschließlich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.Nach Eingang einer Bestellung kann die Firma LID innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

2 Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Annahmerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung unsererseits. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.

3 Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Preise gelten ausschließlich der gesondert zu berechnenden Verpackungs- Versand- und Versicherungskosten. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Der Abzug von Skonti ist nur erlaubt, wenn diese ausdrücklich vereinbart worden sind. Wir sind jederzeit berechtigt, vor allem dann, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, per Nachnahme zu liefern bzw. Vorauszahlungen zu verlangen. Wir behalten uns dies, auch bei Neukunden und solche die keine Kaufleute sind, vor. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank jährlich zuzüglich anfallender Provisionen zu fordern. Die Zurückhaltung der Zahlungen oder die Aufrechnung etwaiger Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Auch Mängelrügen und Beanstandungen, gleich auf welchem Grund sie beruhen, berechtigen nicht zur Rückbehaltung einer Zahlung.

4 Lieferzeit

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die Einhaltung der Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Maßgebend für die Einhaltung der Lieferfrist ist der Tag der Abholbereitschaft der Lieferung bzw. der Tag der Übergabe an den Frachtführer. Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen in Verzug, ist die Schadensersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Setzt uns der Besteller, nachdem wir in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung oder Leistung zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag eventuell entstanden, sind ausgeschlossen. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den von uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

5 Versand

Versand erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Sofern nicht extra vereinbart, erfolgt der Versand nach unserer Wahl per Post, Bahn, Paketdienst oder Spedition. Falls frachtfreie Lieferung vereinbart ist, werden in allen Fällen nur normale Frachtkosten übernommen. Mehrkosten für Express- und Eilgutsendungen gehen zu Lasten des Empfängers. Versicherung des Frachtgutes erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Rechnung.

6 Haftung

Für die Anwendung oder die spezielle Art der Verwendung eines der von uns gefertigten oder verkauften Produkte übernehmen wir in keinem Fall die Haftung. Eine solche Haftung kann weder aus einer von uns herausgegebenen Informationsschrift, Gebrauchsanweisung oder Schriftwechsel, noch aus einer von uns gewährten Kundenberatung hergeleitet werden.
Der Besteller ist in keinem Fall von der Verpflichtung entbunden, unsere Produkte daraufhin zu prüfen, ob sie für den vorgesehenen Einsatzzweck tauglich sind. Wir übernehmen insofern keinerlei Garantie dafür, dass unsere Produkte für einen bestimmten Verwendungszweck des Bestellers geeignet sind, da wir keinen Einfluss auf die Weiterverarbeitung bzw. Verwendung der von uns gelieferten Waren haben. Dies trifft in gleicher Weise auch auf die mit unseren Produkten hergestellten Fertigerzeugnissen zu. Der Besteller ist verpflichtet, die Firma LID von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese wegen eines Schadens geltend machen, der durch ein von uns bezogenes Produkt allein oder zusammen mit anderen in das Endprodukt eingebauten Teilen verursacht worden ist.

7 Reklamationssicherung

Beanstandungen müssen vor Verwendung oder Weiterverarbeitung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware mit genauer Angabe des Mangels gemeldet werden, andernfalls gilt die Ware als anstandslos angenommen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, behalten wir uns die Entscheidung vor, ob Preisminderung, Nachbesserung oder unter Rücknahme der Ware kostenlose Ersatzlieferung zu erfolgen hat. Rücksendungen bedürfen jedoch in jedem Fall unserer vorherigen Zustimmung sowie der Vergabe einer Retourennummer. Rücksendungen ohne diese Retourennummer werden nicht angenommen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach oder nimmt er Änderungen an bereits gerügter Ware ohne unsere Zustimmung vor, verliert er seine etwaigen Gewährleistungsansprüche. Liegt ein durch uns zu vertretender Mangel durch unser Verschulden vor, kann der Besteller nach einer an uns gestellte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung vom Vertrag zurücktreten. Dieses Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch bei Unvermögen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns. Für unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung sowie sonstige Fremdeinflüsse wird keine Gewähr übernommen, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind. Etwaige Haftungsansprüche des Bestellers gegen uns sind in jedem Fall auf die Kosten einer Ersatzlieferung im Wert des Kaufpreises der fehlerhaften Produkte begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an die gelieferte Ware direkt gebunden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Besteller in Rechnung gestellt werden.

8 Eigentumsvorbehaltssicherung

Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §§ 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Vereinbarung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Gegenstand. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

9 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie der Gerichtsstand für alle beteiligten Vertragspartner ist der Firmensitz Ilmenau. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, gilt für alle rechtlichen Beziehungen und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ausschließlich das bundesdeutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10 Sonstige Bestimmungen

Wird diese Vereinbarung in eine andere Sprache als die deutsche Sprache übersetzt, so ist die deutsche Version maßgebend. Sollte eine der vorstehenden Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamen oder nichtigen Vorschriften, tritt die gesetzliche Regelung, es sei denn, die Parteien vereinbaren in rechtlich wirksamer Weise etwas anderes. Entsprechendes gilt auch für eine Regelungslücke.

 

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