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Allgemeine Geschäfts- und
Lieferbedingungen
1
Allgemeines - Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten
ausschließlich in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden aktuellen Fassung. Wir erkennen
entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers nicht an, es sei denn, wir
hätten ausschließlich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir
in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an
den Besteller vorbehaltlos ausführen. Alle
Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niedergelegt.Nach Eingang einer Bestellung kann die Firma LID innerhalb
von 10 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
2
Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt. Annahmerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen
Bestätigung unsererseits. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung Dritten zugänglich gemacht
werden.
3
Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten
unsere Preise ab Werk netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Preise gelten ausschließlich der
gesondert zu berechnenden Verpackungs- Versand- und Versicherungskosten. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Der Abzug von Skonti ist
nur erlaubt, wenn diese ausdrücklich vereinbart worden sind. Wir sind jederzeit berechtigt, vor allem dann, wenn der
Käufer in Zahlungsverzug gerät, per Nachnahme zu liefern bzw. Vorauszahlungen zu verlangen. Wir behalten uns dies,
auch bei Neukunden und solche die keine Kaufleute sind, vor. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank jährlich zuzüglich anfallender Provisionen zu fordern. Die Zurückhaltung
der Zahlungen oder die Aufrechnung etwaiger Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Auch
Mängelrügen und Beanstandungen, gleich auf welchem Grund sie beruhen, berechtigen nicht zur Rückbehaltung
einer Zahlung.
4
Lieferzeit
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller
technischen Fragen und die Einhaltung der Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Maßgebend für
die Einhaltung der Lieferfrist ist der Tag der Abholbereitschaft der Lieferung bzw. der Tag der Übergabe an den
Frachtführer. Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen in Verzug, ist die Schadensersatzhaftung im Fall
gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Setzt uns der Besteller, nachdem wir in Verzug geraten sind, eine
angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, hinsichtlich
der in Verzug befindlichen Lieferung oder Leistung zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder
Unmöglichkeit, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag eventuell entstanden, sind ausgeschlossen. Kommt der
Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den von uns entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller
über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
5
Versand
Versand erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung des Bestellers.
Sofern nicht extra vereinbart, erfolgt der Versand nach unserer Wahl per Post, Bahn, Paketdienst oder Spedition. Falls
frachtfreie Lieferung vereinbart ist, werden in allen Fällen nur normale Frachtkosten übernommen. Mehrkosten
für Express- und Eilgutsendungen gehen zu Lasten des Empfängers. Versicherung des Frachtgutes erfolgt nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Rechnung.
6
Haftung
Für die Anwendung oder die spezielle Art der Verwendung
eines der von uns gefertigten oder verkauften Produkte übernehmen wir in keinem Fall die Haftung. Eine solche Haftung
kann weder aus einer von uns herausgegebenen Informationsschrift, Gebrauchsanweisung oder Schriftwechsel, noch aus einer von
uns gewährten Kundenberatung hergeleitet werden.
Der Besteller ist in keinem Fall von der Verpflichtung entbunden, unsere Produkte daraufhin zu prüfen, ob sie für
den vorgesehenen Einsatzzweck tauglich sind. Wir übernehmen insofern keinerlei Garantie dafür, dass unsere Produkte
für einen bestimmten Verwendungszweck des Bestellers geeignet sind, da wir keinen Einfluss auf die Weiterverarbeitung
bzw. Verwendung der von uns gelieferten Waren haben. Dies trifft in gleicher Weise auch auf die mit unseren Produkten
hergestellten Fertigerzeugnissen zu. Der Besteller ist verpflichtet, die Firma LID von Ansprüchen Dritter freizustellen,
die diese wegen eines Schadens geltend machen, der durch ein von uns bezogenes Produkt allein oder zusammen mit anderen in
das Endprodukt eingebauten Teilen verursacht worden ist.
7
Reklamationssicherung
Beanstandungen müssen vor Verwendung oder Weiterverarbeitung
innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware mit genauer Angabe des Mangels gemeldet werden, andernfalls gilt die Ware als
anstandslos angenommen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, behalten wir uns die Entscheidung
vor, ob Preisminderung, Nachbesserung oder unter Rücknahme der Ware kostenlose Ersatzlieferung zu erfolgen hat.
Rücksendungen bedürfen jedoch in jedem Fall unserer vorherigen Zustimmung sowie der Vergabe einer Retourennummer.
Rücksendungen ohne diese Retourennummer werden nicht angenommen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach
oder nimmt er Änderungen an bereits gerügter Ware ohne unsere Zustimmung vor, verliert er seine etwaigen
Gewährleistungsansprüche. Liegt ein durch uns zu vertretender Mangel durch unser Verschulden vor, kann der
Besteller nach einer an uns gestellte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung vom Vertrag
zurücktreten. Dieses Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch bei Unvermögen oder bei Unmöglichkeit
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns. Für unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung, fehlerhafte
Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige
Behandlung sowie sonstige Fremdeinflüsse wird keine Gewähr übernommen, sofern sie nicht auf unser Verschulden
zurückzuführen sind. Etwaige Haftungsansprüche des Bestellers gegen uns sind in jedem Fall auf die Kosten
einer Ersatzlieferung im Wert des Kaufpreises der fehlerhaften Produkte begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers
gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an die gelieferte Ware direkt gebunden sind; insbesondere haften
wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Bei unberechtigten
Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Besteller
in Rechnung gestellt werden.
8
Eigentumsvorbehaltssicherung
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere
bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur
Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Liefergegenstandes durch uns liegt kein
Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach
Rücknahme des Liefergegenstandes zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des
Bestellers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter
hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO
erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer
Klage gemäß §§ 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Der
Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die
ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der
Liefergegenstand ohne oder nach Vereinbarung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller
auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des
Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir
verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung
mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen.
Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das
gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Gegenstand. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Wir
verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare
Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.
9
Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie der Gerichtsstand
für alle beteiligten Vertragspartner ist der Firmensitz Ilmenau. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, gilt für
alle rechtlichen Beziehungen und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ausschließlich das bundesdeutsche
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10 Sonstige Bestimmungen
Wird diese Vereinbarung in eine andere Sprache als die deutsche Sprache
übersetzt, so ist die deutsche Version maßgebend. Sollte eine der vorstehenden Bestimmung dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle
unwirksamen oder nichtigen Vorschriften, tritt die gesetzliche Regelung, es sei denn, die Parteien vereinbaren in rechtlich
wirksamer Weise etwas anderes. Entsprechendes gilt auch für eine Regelungslücke.
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